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Carport Baugenehmigung in der Schweiz: Darauf musst du achten

Ab einer gewissen Höhe gehören auch vermeintlich kleine Bauprojekte auf den Tisch des Bauinspektors. Grundsätzlich ist jede Veränderung, die von aussen sichtbar ist, bewilligungspflichtig. Dazu gehören oftmals auch Nebengebäude wie Carports. Wir verraten dir, wie du deinen Bauantrag bestmöglich vorbereitest, welche Richtlinien du dabei beachten musst und wo gar keine Genehmigung nötig ist.

Richtlinien für die Carport Baugenehmigung in der Schweiz

Bauliche Vorhaben auf deinem Grundstück, darunter gehören auch Carports und Garagen, unterliegen den gesetzlichen Richtlinien und Regelungen der kommunalen Behörden.

Unterschiede von Kanton zu Kanton

Da sich die Regelungen bezüglich einer Carport Baugenehmigung nicht nur von Kanton zu Kanton, sondern teils sogar von Stadt zu Stadt unterscheiden können, empfehlen wir dich persönlich bei deinem zuständigen Bauamt beraten zu lassen.

 Einen ersten Aufschluss darüber, ob du für dein Carport oder deine Garage eine Baugenehmigung benötigst, kannst du den Landesbauordnungen der einzelnen Kantone entnehmen. Sollte dein Carport die darin vorgegebenen Höchstmasse überschreiten, benötigst du eine Baugenehmigung. Diese Information ersetzt aber keinesfalls das Gespräch beim Amt!

Unser Tipp: Auch wenn dein Carport keine Baugenehmigung benötigt, solltest du trotz allem auf Baudenkmäler und Naturschutzgesetze achten!

Berücksichtige den Bebauungsplan

Der Bebauungsplan deiner Gemeinde regelt die bauliche Entwicklung und Ausführung in deinem Einzugsgebiet. Er ist Teil der Gemeinde- und Städteentwicklung und muss auch bei Bauvorhaben wie Carports oder Garagen beachtet werden.

Für den Fall, dass kein Bebauungsplan existiert, gilt das Baugesetzbuch auf Kantonebene!

Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung

Du musst zudem immer die Vorschriften deiner Kantonalen Bauordnung einhalten zu

  • Abstandsflächen

  • Statische Anforderungen

  • Brandschutz

  • Zugelassene Baustoffe

Carport Baugenehmigung: Formulare

Wenn dein Bauvorhaben einen Bauantrag benötigt, gibt es einige Formulare, die dir ggf. ein Architekt/Bauingenieur einreichen muss. In vielen Kantonen muss ein Bauantrag sogar von einer qualifizierten Person (Architekt, Bauingenieur) unterschrieben werden.

Die folgende Liste stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Informiere dich deshalb frühzeitig, welche zusätzlichen Dokumente du für die Beantragung ggf. noch brauchst.

  • Bauantragsformular

  • Baubeschreibung und Übersicht über die Herstellungskosten

  • Bauzeichnung mit Grundriss, Schnitten und Ansichten

  • Statik

  • Einfacher Lageplan des Baugrundstücks vom Katasteramt

  • Baugenehmigungsverfahren mit Unterschrift des Entwurfsverfassers (Architekt oder Bauingenieur)

  • Baugenehmigungsverfahren für die Statik mit Unterschrift des Ausstellers der Statik

Unser Tipp: Bei der Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien wird es schnell sehr kompliziert und undurchschaubar. Du kannst Fachleute, wie Architekten oder Ingenieure hinzuziehen, welche die Fragen der Genehmigung für dich klären.

Zum Schluss: Sprich mit den Nachbarn

Um spätere Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden, ist es immer gut vorab das Bauvorhaben den Nachbarn vorzustellen.

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Bild: ©iStock.com/Epitavi